Geschwindigkeit
Schnell ist man zu schnell. Schon ab 21 km/h mehr als erlaubt drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Mein Name ist Martin Scheidenberger. Ich bin Rechtsanwalt in Heidelberg und habe mich als Fachanwalt ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
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Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem? Dann sind Sie bei mir richtig!
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Es lässt sich kaum verhindern: Wer im Verkehr unterwegs ist, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Wird man erwischt, sind die Folgen oft gravierend: Nicht nur ein Bußgeld droht, sondern eventuell auch Punkte in Flensburg bzw. Führerscheinentzug / Fahrverbot oder gar ein Strafverfahren.
Rechtsanwalt Scheidenberger ist als Fachanwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, das drohende Fahrverbot oder Bußgeld abzuwehren bzw. wenigstens die Belastung so gering wie möglich zu halten.
Schnell ist man zu schnell. Schon ab 21 km/h mehr als erlaubt drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
Schon ab 0,3 Promille kann bei Fahrunsicherheit der Führerschein gefährdet sein – und wegen der „MPU“ bekommt man den nicht so leicht wieder.
Wer dem vorausfahrenden Fahrzeug zu nah kommt und dabei erwischt wird, hat ein massives Problem.
Wird man bei Rot erwischt, droht unter Umständen ein Fahrverbot – über die Verhängung des Fahrverbots entscheiden dann Sekundenbruchteile.
Unerlaubtes Entfernen ist eine Straftat. Dann geht es um weit mehr als nur den Führerschein. Wer will schon vorbestraft sein?
Auch viele andere Bußgeldsachen gehen schnell ins Geld: Handyverstoß, Abschleppen, …
Auch vergleichsweise kleine Vergehen können zu Punkten in Flensburg führen. Schon wenn sich 8 Punkte angesammelt haben, muss man in der Regel den Führerschein abgeben.
Unabhängig vom Punktekonto kann schon ein einziger (mehr oder weniger) schwerer Verstoß zum Führerscheinverlust führen. Dazu kann z. B. schon ein einzelner Rotlichtverstoß genügen.
Nicht nur Verkehrsverstöße, sondern auch andere Tatbestände können den Führerscheinverlust zur Folge haben. Z. B. kann die Verwaltungsbehörde bei Drogendelikten den Führerscheinentzug anordnen.
Für Fahranfänger gelten in den ersten zwei Jahren besonders strenge Regeln. Beim „Führerschein auf Probe“ führt schon ein einziger Punkt zum Verlust des Führerscheins und es muss ein sog. Aufbauseminar absolviert werden.
Jugendliche können schon mit 17 Jahren den Führerschein machen – allerdings mit der Einschränkung, dass ein erfahrener Fahrer an Bord sein muss. Voraussetzung für den begleitenden Fahrer ist ein Punktekonto mit nicht mehr als 1 Punkt.
Bei einem Verkehrsunfall geht es meist um viel – schon bei einem kleinen Unfall und erst Recht bei einem schweren.
Ganz gleich, wie Sie in den Unfall verwickelt sind, ob als Unfallverursacher oder Geschädigter, ohne professionelle Unterstützung verliert man schnell den Überblick und wird am Ende über den Tisch gezogen.
Die KFZ-Versicherungen sagen oft, sie kümmern sich um alles. Machen die dann auch – aber nicht unbedingt in Ihrem Sinne. Der Versicherung geht es vor allem darum, Geld zu sparen und weniger um die Rechte ihrer Kunden oder gar die des Unfallgegners.
Informieren Sie sich immer genau und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Die Versicherung kommen teilweise mit auf den ersten Blick verlockenden Angeboten. Was viele nicht wissen: Wer sich darauf einlässt, verzichtet auf seine Rechte und bekommt letztlich weniger, als ihm zusteht.
Mobilität und Verkehr sind wichtige Aspekte unserer modernen Gesellschaft. Die Bedeutung ist groß und dem entsprechend auch das Konfliktpotenzial. Mit allen Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht sind Sie beim Verkehrsanwalt in den besten Händen.
Rechtsanwalt Martin Scheidenberger ist als Fachanwalt in Heidelberg auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen in jeder Lebenslage, z. B.
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Rechtsanwalt Martin Scheidenberger
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Rechtsanwalt in Heidelberg und Fachanwalt habe ich mich ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Mein besonderer Schwerpunkt sind Bußgeldbescheide — insbesondere zur Vermeidung von Fahrverboten.
Mein Bestreben ist es immer, das beste für meine Mandanten herauszuholen. Gerade in Bußgeldsachen gelingt es erstaunlich oft, den Vorwurf ganz aus der Welt zu schaffen. Aber auch in scheinbar aussichtslosen Fällen kämpfe ich dafür, die unangenehmen Folgen für meine Mandaten so gering wir irgend möglich zu halten. Oberstes Ziel ist es dann meist, das Fahrverbot abzuwenden.
06221 40 90 26