Unfall | Rechtsanwalt – Fachanwalt

Verkehrs­recht

Spezialisierter Fachanwalt in Heidelberg

Mein Name ist Martin Scheidenberger. Ich bin Rechtsanwalt in Heidelberg und habe mich als Fachanwalt ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert.
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Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem? Dann sind Sie bei mir richtig!

Rufen Sie mich an oder schildern Sie mir Ihren Fall online! Sie bekommen von mir immer eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und konkrete Tipps für die weitere Vorgehensweise. Das ist für Sie garantiert kostenlos!

Wo liegt Ihr Problem?

Es lässt sich kaum verhindern: Wer im Verkehr unterwegs ist, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Wird man erwischt, sind die Folgen oft gravierend: Nicht nur ein Bußgeld droht, sondern eventuell auch Punkte in Flensburg bzw. Führerscheinentzug / Fahrverbot oder gar ein Strafverfahren.

Rechtsanwalt Scheidenberger ist als Fachanwalt auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, das drohende Fahrverbot oder Bußgeld abzuwehren bzw. wenigstens die Belastung so gering wie möglich zu halten.

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Geschwindigkeit

Schnell ist man zu schnell. Schon ab 21 km/h mehr als erlaubt drohen Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.

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Alkohol

Schon ab 0,3 Promille kann bei Fahrunsicherheit der Führerschein gefährdet sein – und wegen der „MPU“ bekommt man den nicht so leicht wieder.

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Abstand

Wer dem vorausfahrenden Fahrzeug zu nah kommt und dabei erwischt wird, hat ein massives Problem.

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Rote Ampel

Wird man bei Rot erwischt, droht unter Umständen ein Fahrverbot – über die Verhängung des Fahrverbots entscheiden dann Sekundenbruchteile.

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Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen ist eine Straftat. Dann geht es um weit mehr als nur den Führerschein. Wer will schon vorbestraft sein?

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Sonstige Vergehen

Auch viele andere Bußgeldsachen gehen schnell ins Geld: Handyverstoß, Abschleppen, …

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Ihr Führerschein ist in Gefahr:

Punkte in Flensburg

Auch vergleichsweise kleine Vergehen können zu Punkten in Flensburg führen. Schon wenn sich 8 Punkte angesammelt haben, muss man in der Regel den Führerschein abgeben.

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Einzelner Verstoß

Unabhängig vom Punktekonto kann schon ein einziger (mehr oder weniger) schwerer Verstoß zum Führerscheinverlust führen. Dazu kann z. B. schon ein einzelner Rotlichtverstoß genügen.

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Sonstige Gründe

Nicht nur Verkehrsverstöße, sondern auch andere Tatbestände können den Führerscheinverlust zur Folge haben. Z. B. kann die Verwaltungsbehörde bei Drogendelikten den Führerscheinentzug anordnen.

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Führerschein auf Probe

Für Fahranfänger gelten in den ersten zwei Jahren besonders strenge Regeln. Beim „Führerschein auf Probe“ führt schon ein einziger Punkt zum Verlust des Führerscheins und es muss ein sog. Aufbauseminar absolviert werden.

Begleitetes Fahren

Jugendliche können schon mit 17 Jahren den Führerschein machen – allerdings mit der Einschränkung, dass ein erfahrener Fahrer an Bord sein muss. Voraussetzung für den begleitenden Fahrer ist ein Punktekonto mit nicht mehr als 1 Punkt.

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Bei einem Verkehrsunfall geht es meist um viel – schon bei einem kleinen Unfall und erst Recht bei einem schweren.

Ganz gleich, wie Sie in den Unfall verwickelt sind, ob als Unfallverursacher oder Geschädigter, ohne professionelle Unterstützung verliert man schnell den Überblick und wird am Ende über den Tisch gezogen.

Vorsicht Versicherung!

Die KFZ-Versicherungen sagen oft, sie kümmern sich um alles. Machen die dann auch – aber nicht unbedingt in Ihrem Sinne. Der Versicherung geht es vor allem darum, Geld zu sparen und weniger um die Rechte ihrer Kunden oder gar die des Unfallgegners.

Informieren Sie sich immer genau und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Die Versicherung kommen teilweise mit auf den ersten Blick verlockenden Angeboten. Was viele nicht wissen: Wer sich darauf einlässt, verzichtet auf seine Rechte und bekommt letztlich weniger, als ihm zusteht.

Warum sollten Sie als Geschädigter die Abwicklung Ihres Schaden nicht selbst in die Hand nehmen bzw. der Versicherung überlassen?

  • Kostenvoranschlag

    Ab einem Schaden von 750 € reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus, sondern ist ein Gutachten zur Bemessung des Schadens erforderlich.

  • Unabhängiger Sachverständiger

    Die Auswahl des Sachverständigen sollte man niemals der Versicherung überlassen, da die Schätzungen zugunsten der Versicherung ausgehen. Als Geschädigter hat man das Recht einen Sachverständigen nach seiner Wahl einzuschalten.

  • Ersatz Ihrer Auslagen

    Die Versicherungen weisen die Geschädigten nicht darauf hin, dass sie unfallbedingte Auslagen ersetzt bekommen können, ohne Belege mindestens 25 Euro.

  • Wertminderung

    Die Versicherungen weisen die Geschädigten auch nicht darauf hin, dass eine Wertminderung entstehen kann. Gerade in den Fällen, in denen die Versicherungen anbieten, das Fahrzeug in der eigenen Werkstatt instand setzen zu lassen, erfährt der Geschädigten nie, ob an seinem Fahrzeug nach der Reparatur eine Wertminderung entstanden ist.

  • Ihr Anspruch auf professionelle Hilfe

    Kein Geschädigter ist verpflichtet, die Abwicklung des Unfalls selbst vorzunehmen. Immer – auch in den einfachsten Fällen – kann er sich an einen Anwalt seiner Wahl wenden. Die Gebühren des Anwalts sind eine Schadenspositionen, die die Versicherung übernehmen muss.

Deshalb immer: Lieber gleich zum Fachanwalt!

Mobilität und Verkehr sind wichtige Aspekte unserer modernen Gesellschaft. Die Bedeutung ist groß und dem entsprechend auch das Konfliktpotenzial. Mit allen Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht sind Sie beim Verkehrsanwalt in den besten Händen.

Rechtsanwalt Martin Scheidenberger ist als Fachanwalt in Heidelberg auf das Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen in jeder Lebenslage, z. B.

Rufen Sie jetzt an oder nehmen Sie online Kontakt auf und lassen Sie sich beraten! → weiter

Verkehrsanwalt Scheidenberger, Heidelberg

Rechtsanwalt Martin Scheidenberger
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Als Rechtsanwalt in Heidelberg und Fachanwalt habe ich mich ganz auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Mein besonderer Schwerpunkt sind Buß­geld­be­schei­de — ins­be­son­de­re zur Ver­mei­dung von Fahr­ver­bo­ten.

Mein Bestreben ist es immer, das beste für meine Mandanten herauszuholen. Gerade in Bußgeldsachen gelingt es erstaunlich oft, den Vorwurf ganz aus der Welt zu schaffen. Aber auch in scheinbar aussichtslosen Fällen kämpfe ich dafür, die unangenehmen Folgen für meine Mandaten so gering wir irgend möglich zu halten. Oberstes Ziel ist es dann meist, das Fahrverbot abzuwenden.

  • Spezialisierung auf Verkehrsrecht

    Als Rechtsanwalt in Heidelberg und zugleich Fachanwalt konzentriere ich mich ganz auf das Straßenverkehrsrecht. Aufgrund dieser Spezialisierung verfüge ich nicht nur über vertiefte rechtliche Kenntnisse, sondern weiß auch, wie ich im Umgang mit Behörden, Versicherungen und den Gerichten stets das Optimum für meine Mandanten erreiche.

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als Verkehrsanwalt

    Ich bin seit 1996 als Ver­kehrs­an­walt tätig und habe Erfah­rung aus weit mehr als 1.000 verkehrsrechtlichen Mandanten.

  • Bundesweit tätig

    Als Spezialist für Bußgeldsachen bin ich nicht nur im Großraum Heidelberg und Baden-Württemberg, sondern im gesamten Bundesgebiet tätig. Dabei nehme ich alle Gerichtstermine grundsätzlich selbst wahr und vertrete die Interessen meiner Mandanten persönlich.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Der Anwalt wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie können alles weitere mit ihm besprechen.

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Angaben zu Ihrer Person

Hinweis:
Ihre Daten werden mit dem Kontaktformular verschlüsselt übertragen. Die Anwälte und sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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Mo. bis Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar
  • Persönliche Beratung

    Rechts­an­walt Schei­den­ber­ger bear­bei­tet Ihren Fall persönlich und steht Ihnen als Ansprech­part­ner zur Verfügung.

  • Schnelle Gewissheit

    Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit und Hinweise zum weiteren Vorgehen.

  • Vertraulichkeit

    Der Anwalt und alle Mitarbeiter der Kanzlei unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Formulardaten werden verschlüsselt übertragen.